„Masken Pflicht“
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der behördlich angeordnete Schutz des Mund-Nasen Gesichtsbereich auch für unsere Praxis gilt.
Ich bitte Sie daher zur Ihrer Behandlung einen Mund-Nasen Schutz mitzubringen! Falls Sie keine Möglichkeit dazu haben, stellen wir Ihnen einen solchen Schutz gerne zur Verfügung. Wir danken herzlich für Ihr Verständnis.
Ihre Familie Thomas